Versicherung im Krankheitsfall

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Im Bereich der Krankenversicherung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Versicherungssysteme. Man unterscheidet hier die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Welche Krankenversicherung für einen zuständig ist, entscheidet seit Jahrzehnten der Gesetzgeber, durch die Einführung der Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber hat hier verschiedene Personengruppen festgelegt:

Wer ist versichert?

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn ihr Bruttogehalt eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Versicherte können frei wählen, bei welcher Kasse sie sich versichern lassen möchten.

In der Krankenversicherung sind grundsätzlich versicherungspflichtig:
• Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,
• Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe,
• Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige,
• Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz,
• Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe,
• Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
• Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten und in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen,
• Studenten,
• Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildende des Zweiten Bildungswegs,
• Rentner/Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben,
• Personen, die über keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz verfügen und aufgrund ihres Status dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind oder zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Darüber hinaus gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte z.B. Selbständige und Familienversicherte. Freiwillig versichern kann sich im Wesentlichen nur, wer zuvor pflicht – oder familienversichert war. Beitragsfrei familienversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern.

Ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie von Vorteil ist, kann nicht eindeutig mit ja, oder nein beantwortet werden. Hier Rate ich zunächst zu einer eingehenden persönlichen Beratung. Folgende Personengruppen haben die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln:

• Selbständige
• Beamte
• Freiwillig versicherte Arbeitnehmer deren Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

  • 2015 einheitlich 4.575,00 EUR/Monat (=54.900 EUR/Jahr)
    • 2014 einheitlich 4.462,50 Euro/Monat (= 53.500 Euro/Jahr)
    • 2013 einheitlich 4.350,00 Euro/Monat (= 52.200 Euro/Jahr)

Die Versicherungspflichtgrenze markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl freiwillig in der GKV zu bleiben, oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Seit dem 1. Januar 2011 können gesetzlich Krankenversicherte in die PKV wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Jahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze in einem Jahr überschreitet. (GKV- Finanzierungsgesetz)

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

  • 2015 einheitlich 4.125,00 EUR/Monat (=49.500EUR/Jahr)
    • 2014 einheitlich 4.050,00 EUR/Monat (= 48.600 EUR/Jahr)
    • 2013 einheitlich 3.937,50 EUR/Monat (= 47.250 EUR/Jahr)

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten eine solide Grundversorgung an.

Leistungen:

Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Solidargemeinschaft übernimmt sie in der Regel die Leistungen für die notwendige medizinische Hilfe im Falle einer Krankheit mit Ausnahme der beruflich bedingten Unfälle und zahlt ein Krankengeld, wenn der Arbeitgeber das Gehalt während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiterbezahlt.

Die privaten Krankenversicherungen bieten sehr unterschiedliche Tarifleistungen an.

Leistungen:

• Basistarife, Standardtarife mit Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenkassen.
• Kompakttarife mit Leistungsverbesserungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.
• Luxustarife mit erheblichen Leistungsvorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Zusatztarife für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zum Beispiel:

• Ambulante Zusatzversicherung für Brillenleistungen und Heilpraktiker
• Stationäre Zusatzversicherung für Chefarzt, Ein-oder Zweibettzimmer
• Zahnersatz Zusatzversicherung

Ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie lohnt, oder ob eine Zusatzversicherung für Sie die bessere Alternative ist, kann erst nach einer eingehenden individuellen Beratung für Sie festgestellt werden. Bitte kontaktieren Sie mich über meine E.-Mail oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.