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Haus und Grundbesitz

Wohngebäudeversicherung

 

 

 

 

 

 

Wohngebäudeversicherung:

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren).Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache).Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab.

Einen umfassenderen Schutz bietet die Allgefahrendeckung. Es handelt sich hier um den umfangreichsten Versicherungsschutz der versichert werden kann. Auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren wie z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm wird verzichtet, da grundsätzlich alle Gefahren – auch bislang unbekannte bzw. unbenannte – im Versicherungsschutz enthalten sind.

Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch Haus- und/oder Grundstückshaftpflichtversicherung genannt) schützt den Haus- und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als Haus- und Grundstücksbesitzer bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten von einem Dritten wegen Personen- und/oder Sachschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 823 BGB) muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d.h. fahrlässig) verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer, der Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer sein kann, für Schäden Dritter aufzukommen, die durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z.B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht).

Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§276,2 BGB).

Privathaftpflichtversicherung:

Bitte schauen Sie unter der Rubrik Privathaftpflicht Leistungen für Privatkunden nach.

Als Eigentümer eines Einfamilienhauses ist Ihr Haus über die Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert.

Falls Sie noch Fragen zu dem Thema Haus und Grundbesitz haben, so empfehle ich Ihnen eine eingehende persönliche Beratung. Bitte kontaktieren sie mich über meine E-Mail oder rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.